01. GFI. GmbH ist ein Verlag, Versand- und Dialogmarketingdienstleister für Arzneimittel, Medizinprodukte und Nahrungsergänzungsmittel, von Drucksachen und Werbegeschenken.
02. Eine Anzeige im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Karten im PraxisScheckheft Curationes mirabiles und online auf www.praxisscheckheft.de, die Insertion auf den Mappen oder Umschlägen des PraxisScheckheftes und/oder sonstige Insertionen zum Zweck der Verbreitung.
03. Für die Behandlung und den Versand von Ärztemustern (Kombipack und Individualmailing) gelten §47 AMG und Inhalt der Verantwortungsabgrenzungsverträge für die Lagerung, Kommissionierung und Versand von Ärztemustern. Generell werden Arzneimuster von pharmazeutischen Unternehmen nur unter der vom Gesetzgeber vorgesehenen Einschränkung nach §47 3/4 AMG abgegeben. Der Auftraggeber ist für die Überprüfung des Musterkontos verantwortlich. Die GFI. unterstützt ihn hierbei beim Datenabgleich und der Musterdokumentation. Die personenbezogenen Daten werden diesbzgl. für Ausführung, Dokumentation und Zustellung von PraxisScheckheft, damit verbundenen Produkten (wie der Grüne Rezeptblock), sowie Praxis-Depesche und Schwesterzeitschriften sowie den Auftraggeber übermittelt.
04. Aufträge für Anzeigen und Beilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen des PraxisScheckheftes Curationes mirabiles veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig bei der GFI. GmbH eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Die Publikation erfolgt online i.d.R. eine Woche vor dem in den Mediadaten genannten Veröffentlichungstermin für das gedruckte PraxisScheckheft Curationes mirabiles.
05. Stornierungen von Anzeigenaufträgen müssen spätestens 10 Werktage vor dem ausgewiesenen Druckunterlagenschluss des PraxisScheckheftes schriftlich bei der GFI. vorliegen und von dieser spätestens zu diesem Druckunterlagenschluss schriftlich bestätigt sein. Von der GFI. erbrachte Leistungen werden in diesem Fall nach Aufwand berechnet. Im Falle einer späteren Stornierung werden 50 % des Anzeigenpreises in Rechnung gestellt. Ohne Bestätigung des rechtzeitigen Eingangs eines Anzeigenstornos durch GFI. muss die Anzeige zu 100 % bezahlt werden.
06. GFI. behält sich vor, Anzeigenaufträge und den Versand von Mustern, Beilagen und Werbeartikeln wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung oder Versand für die GFI. unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen oder Vertretern aufgegeben werden. Versand- und Beilagenaufträge sind für die GFI. erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
07. Für die fristgerechte Lieferung einwandfreier Druckunterlagen, des Anzeigentextes, Bilder oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert die GFI. unverzüglich Ersatz an. Die GFI. gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige im kommenden PraxisScheckheft Curationes mirabiles, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt GFI. eine ihr hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. GFI. berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihr innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
08. GFI. iefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Beleg des PraxisSchecks (der Anzeige) sowie in der Folge die mit der Maßnahme erzielte Resonanz, soweit dies Teil des Auftrags ist.
09. Kosten für die Bearbeitung von Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
10. Alle genannte Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne jegliche Nebenleistung. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, spätestens aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige zur Zahlung fällig.
11. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden 10 % Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. GFI. kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen oder den Versand von Mustern Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist die GFI. berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen oder Versände ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
12. Druck und Versandauflage des PraxisScheckheftes Curationes mirabiles nach Angaben der GFI. GmbH. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage (= Größe der Zielgruppe) unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 55.000 Exemplaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H., bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn die GFI. dem Auftraggeber von dem
Absenken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen derAnzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. Mangelnde oder keine Resonanz auf einzelne Anzeigenschaltungen sind kein Mängel aus dem ein Preisminderungsanspruch hergeleitet werden kann. Soweit der entsprechende PraxisScheck mit der entsprechenden Versandauflage an die vereinbarte Zielgruppe verbreitet wird, sind alle weiteren Ansprüche ausgeschlossen.
13. Sämtliche Lieferungen erfolgen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart, ab Lager GFI. in Verantwortung des Auftraggebers.
14. GFI. ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt, Vorauslieferung und Teillieferung durchzuführen und in Rechnung zu stellen.
15. Sämtliche nicht in der Auftragsbestätigung an GFI. vorbehaltenen, für die Erfüllung des Vertrages notwendigen zusätzlichen Leistungen sind vom Auftraggeber auf eigene Kosten zu erbringen.
16. Sofern GFI. durch grobes Verschulden trotz Nachfristsetzung in Lieferverzug geraten sollte, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
17. GFI. ist berechtigt, trotz vollständiger Berechnung, vom vereinbarten Versand der Muster zurückzutreten, falls der Auftraggeber trotz Nachfristsetzung nicht in der Lage ist, die vereinbarten Muster anzuliefern und sich hierdurch der Versand des CM-Kombipacks in für die GFI. unvertretbarer Weise verzögern würde.
18. Unbeschadet jeglichen Schadenersatzanspruchs hat GFI. im Falle des Rücktrittes Anspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Lieferungen oder Leistungen, sowie der im Hinblick auf den Vertrag erbrachten Vorbereitungshandlungen, auch wenn der Vertrag hierdurch nur teilweise erfüllt wurde. Auch wenn keine Lieferung erfolgt ist, hat GFI. Anspruch auf Ersatz der Kosten, die zu ihrer Vorbereitung getätigt wurden.
19. Alle von GFI. in Verkehr gebrachten Verpackungen sind entpflichtet. Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial erfolgt nicht.
20. Der Inhalt sämtlicher Unterlagen und Informationen wirtschaftlicher, finanzieller oder technischer Art, die der Auftraggeber im Rahmen dieser Bedingungen beziehungsweise im Zusammenhang mit Produkten von GFI. erhält, sind, unabhängig davon, ob sie als vertraulich gekennzeichnet sind, vom Auftraggeber als vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von GFI. kopiert oder an Dritte weitergegeben werden.
21. Erfüllungsort ist München. Soweit Ansprüche der GFI. nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand München vereinbart.